Vorhalte und Wechselnoten

Vorhalte sind akkordfremde Noten, die die benachbarte akkordeigenen Note ersetzen. Der Vorhalt liegt auf einer betonten Taktzeit und löst sich auf der folgenden Taktzeit mit einem Sekundschritt in die Zielnote auf. Der Vorhalt wird nach der Vorhaltsnote benannt: Wenn z.B. anstelle des Terztons die Quarte erscheint und sich in den Terzton auflöst, spricht man von einem Quartvorhalt. In der Jazzharmonik heißt dies sus4.

Theoretisch kann jeder Dreiklangston von oben oder unten mit einem Ganz- oder Halbton vorgehalten werden; es gibt also (theoretisch) 12 Möglichkeiten. In der Praxis haben sich aber einige häufig gebrauchte Standard-Vorhalte herausgebildet: Quartvorhalt (a), Quartsextvorhalt (b) und Nonenvorhalt (c).
 

Vorhalte enthalten in der Regel eine Sekund- (bzw. Septim-) Dissonanz (a) und (c). Der Quartsextvorhalt stellt eine Ausnahme dar: er besteht eigentlich aus einem konsonanten Dreiklang. Trotzdem werden hier die Quarte und Sexte über dem Baßton als akkordfremd, d.h. auflösungsbedürftig aufgefaßt ("Auffassungsdissonanz").

Ein Vorhalt ist vorbereitet, wenn die dissonante Note im vorhergehenden Akkord (Oft mit Überbindung) vorhanden ist (d). Ist dies nicht der Fall, spricht man von einem frei eintretenden Vorhalt (e).

Werden solche akkordfremden Noten durch eine Art Pendelbewegung auf einer unbetonten Taktzeit erreicht, spricht man von einer Wechselnote (f).

Bei dieser Satzaufgabe (homophoner Klaviersatz) können vorbereitete Vorhalte an den mit x markierten Stellen angebracht werden: