Grundlagen des Generalbasses

In der Aufführungspraxis der Barockzeit (ca. 1600-1750) entwickelte sich die Baßstimme als stützende Stimme für den gesamten Satz. Der Begriff "Generalbaß / basso continuo" bezieht sich sowohl auf die Besetzung als auch auf den musikalischen Satz.

Besetzung: ein Baßinstrument (Cello, Kontrabaß, Fagott) spielt die Baßlinie. Ein Akkordinstrument (Cembalo, Orgel) spielt mit der linken Hand die Baßlinie und mit der rechten Hand einen einfachen oder verzierten Akkordsatz, dessen Ausgestaltung dem Spieler überlassen ist.

Musikalischer Satz: Die vom Komponisten vorgeschriebenen Akkorde werden in einer Zahlenschrift (Generalbaßziffern) angegeben. Der Akkordsatz wird also gar nicht in Noten aufgeschrieben; die Musiker der Barockzeit konnten nach Generalbaßziffern spielen.

Die Grundregeln der Generalbaßschrift sind einfach. Die Ziffern werden vom Baßton aus abgezählt, und zwar in dem Tonmaterial, das mit den Vorzeichen am Anfang des Notensystems angegeben ist.

1. Steht keine Ziffer unter einem Baßton, gilt „1 - 3 - 5“, das heißt: Es wird der leitereigene Dreiklang über dem Baßton gegriffen. Das Ergebnis kann (a) ein Dur-, (b) ein Moll- oder (c) ein verminderter Dreiklang sein.

2. Die ZIffern 4, 6 und ihre Kombination bedeuten Abweichungen von der Norm „1 - 3 - 5“: 4 ersetzt 3, 6 ersetzt 5.

3. Bei Vierklängen bedeutet die Ziffer eine Ergänzung (z.b. „7“) oder eine Ersetzung (z.B. 4 statt 3). Bei der Kombination aus 3 und 4 wird 6 dazu gespielt; die 2 bedeutet eine Kombination aus 2, 4 und 6.

Die Bezeichnungen der Akkordstellungen (Sextakkord, Sekundakkord etc.) leiten sich von den Generalbaßziffern her.